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Eigenmietwert bei Zweitwohnungen
Tizi Colleroso
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11/19/23
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News
Der Wechsel des Steuersystems im Hinblick auf Wohneigentum steht noch immer auf wackeligen Beinen, da sich der zuständige Ständerat für die Erhaltung des Eigenmietwerts bei Zweitwohnungen entschieden hat - entgegen der Meinung des Nationalrats.
Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S)
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) bestätigt ihre bisherige Haltung gegenüber dem Nationalrat, wie aus einer Mitteilung der Parlamentsdienste hervorgeht. Mit einer Mehrheit von 8 zu 4 Stimmen und einer Enthaltung zielt sie darauf ab, vorerst nur für den Hauptwohnsitz einen Systemwechsel einzuleiten. Dies bedeutet, dass Zweitwohnungen, die überwiegend zur Eigennutzung dienen, weiterhin auf der Grundlage des Eigenmietwerts besteuert würden.
Befürworter
Die Befürworter dieser Massnahme begründen ihren Standpunkt mit den finanziellen Verlusten, die ein vollständiger Umstieg auf das neue System für die Tourismusregionen mit sich bringen würde.
Steuerbehörde entlasten
Ein Teil der WAK-S sieht allerdings den vollständigen Systemwechsel positiv und möchte dem Nationalrat folgen. Ihrer Meinung nach würde dies die Verwaltung der Steuerbehörden entlasten.
Schuldzinsenabzug
Darüber hinaus ist die Ständeratskommission bei der Frage des Schuldzinsenabzugs weniger streng als der Nationalrat. Es wird vorgeschlagen, dass bis zu 70% der steuerpflichtigen Vermögenseinkünfte abzugsfähig sein sollten. Der Nationalrat möchte diese Grenze bei 40% festlegen. Eine Minderheit der WAK-S spricht sich jedoch gegen jeglichen Schuldzinsenabzug aus. Aktuell sind Zinsen im Rahmen der steuerpflichtigen Vermögenseinkünfte und zusätzlichen 50'000 Franken abzugsfähig.
Die Diskussion geht weiter
Die Diskussion über das Thema soll in der Herbstsession erneut aufgenommen werden. Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts bei Wohneigentum ist ein heikles Thema, bei dem bereits mehrere Anläufe im Parlament und an der Urne gescheitert sind.